Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der Westsahara und zur Menschenrechtslage in den vom Königreich Marokko und der von Frente Popular de Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro kontrollierten Gebieten

#Westsahara #Marokko

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13602
17. Wahlperiode 15. 05. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11453 –
Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der Westsahara und zur Menschenrechtslage in den vom Königreich Marokko und der von Frente Popular de Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro kontrollierten Gebieten
Vorbemerkung der Fragesteller
Die internationale Gemeinschaft hat bislang im Westsahara-Konflikt versagt. Das in der UN-Resolution 690 vereinbarte Referendum aus dem Jahr 1991 über die Zukunft der Westsahara hat immer noch nicht stattgefunden. Seitdem wird der Westsahara-Konflikt auf dem Rücken der Saharauis ausgetragen. Diese warten in den algerischen Flüchtlingslagern und in der Westsahara auf das Recht, über ihre Zukunft in einem eigenen Staat abstimmen zu dürfen. Die ungelöste Situation ist ein Hemmschuh für die Entwicklung der gesamten Region.

Das Gebiet der Westsahara grenzt südlich an das Staatsgebiet des Königreichs Marokko. Bis 1976 stand es unter spanischer Kolonialherrschaft. Im Jahr 1963 setzten es die Vereinten Nationen (VN) auf die Liste der Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (non-self-governing territories), deren Entkolonialisierung noch aussteht, und forderten Spanien in den Folgejahren durch Resolutionen der VN-Generalversammlung mehrfach zur Durchführung eines von den VN überwachten Referendums über die Selbstbestimmung der Westsahara auf. Auf dieser Liste steht Westsahara noch heute.

Noch während der spanischen Herrschaft gründeten die Bewohnerinnen und Bewohner Westsaharas, die Saharauis, zahlreiche Befreiungsorganisationen. Aus ihnen ging die Frente Popular de Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro (Frente Polisario) als wichtigste hervor. Als Reaktion darauf entschloss sich die spanische Regierung zur Entkolonialisierung der Westsahara und be- absichtigte, dort ein Referendum über die Selbstbestimmung durchzuführen. Gleichzeitig erhoben Marokko und Mauretanien Ansprüche auf das Territo- rium der Westsahara. Auf Initiative Marokkos und Mauretaniens ersuchte die VN-Generalversammlung den Internationalen Gerichtshof (IGH) im Dezem- ber 1974 um Erstellung eines Gutachtens zum Status der Westsahara (Resolu- tion 3292 (XXIX) vom 13. Dezember 1974). In seinem Gutachten kam der IGH am 16. Oktober 1975 zu dem Ergebnis, dass weder Marokko noch Mauretanien zum Zeitpunkt der Kolonialisierung
Westsaharas territoriale

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Souveränität über das Gebiet ausgeübt hätten, dass aber durchaus „legal ties of allegiance“ zwischen Marokko und einigen nomadischen Stämmen sowie rechtliche Bindungen zwischen Mauretanien und der Westsahara bestanden hätten. Als Reaktion hierauf organisierte König Hassan II. von Marokko am 6. November 1975 einen Marsch von ca. 350 000 unbewaffneten marokka- nischen Staatsbürgern über die Grenze in das Gebiet der Westsahara (sog. Grüner Marsch), um Marokkos Anspruch auf das Gebiet der Westsahara zu untermauern. Bis 1979 besetzte Marokko schließlich das gesamte Gebiet. Dem widersetzte sich Frente Polisario gewaltsam. Im Zuge des Konflikts flohen etwa 160 000 Saharauis aus Westsahara nach Algerien, wo sie nunmehr zum Teil seit mehr als 30 Jahren in Flüchtlingslagern leben.

Zwischen 1980 und 1987 errichtete Marokko ein mehr als 2 500 km langes System von Schutzwällen (berms) und teilte somit das Gebiet der Westsahara in zwei Zonen. Etwa 80 bis 85 Prozent des Gebiets der Westsahara (einschließ- lich eines Großteils des fruchtbaren Landes, der Phosphatabbaugebiete, der Ölreserven und der Küstengewässer mit ihren Fischgründen) stehen unter ma- rokkanischer Verwaltung. Aufgrund einer massiven Siedlungspolitk ließen sich dort viele marokkanische Staatsbürgerinnen und -bürger nieder. Heute kommen etwa 200 Siedlerinnen und Siedler auf eine bzw. einen Saharaui.

Nach jahrelangen militärischen Auseinandersetzungen zwischen Frente Poli- sario und dem marokkanischen Militär akzeptierten Marokko und Frente Poli- sario 1988 die gemeinsamen Vorschläge der VN und der Organisation für Afri- kanische Einheit (Organisation of African Unity, OAU, heutige Afrikanische Union, AU) zur Beilegung der Westsahara-Frage. Diese sahen eine Über- gangszeit vor, in der ein Sonderbeauftragter des VN-Generalsekretärs mit Unterstützung einer VN-Mission ein Referendum über die Zukunft der West- sahara organisieren sollte. Die Übergangszeit sollte mit einem von den VN überwachten Waffenstillstand beginnen und mit der Verkündung der Ergeb- nisse des Referendums enden (Report of the Secretary-General vom 18. Juni 1990 – S/21360 –, Rn. 47, näher ausgearbeitet im Report by the Secretary-Ge- neral vom 19. April 1991 – S/22464). Mit Resolution 690 vom 29. April 1991 setzte der VN-Sicherheitsrat sodann die VN-Mission für das Referendum in Westsahara (United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara, Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental – MINURSO) entsprechend den Vorschlägen des VN-General- sekretärs ein. Der Waffenstillstand trat am 6. September 1991 nach Ankunft der ersten Militärbeobachter der MINURSO in Kraft. Die Durchführung des Referendums scheiterte jedoch bis heute.

Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist somit umstritten und eine Lösung des Konflikts ist nicht in Sicht. Es herrscht weder Krieg noch Frieden. Frente Polisario tritt – mit Unterstützung Algeriens – für die Schaffung eines unabhängigen Staates ein. Marokko betrachtet die Westsahara hingegen als Teil seines Staatsgebiets und bietet eine Autonomieregelung an. Fast 20 Jahre nach der UN-Resolution 690 zu einem Referendum über die Unabhängigkeit der Westsahara blockiert Marokko dessen Umsetzung und versucht zuneh- mend, Westsahara als Rückzugsgebiet des islamistischen Terrorismus zu be- zeichnen, um hierdurch Zustimmung im Kampf gegen Frente Polisario zu ge- winnen. Zudem weichen die internationalen Interessen stark voneinander ab. Frankreich betrachtet sich als traditioneller Fürsprecher Marokkos, spricht sich für eine Autonomieregelung unter marokkanischer Souveränität aus und unterstützt den 2007 in Manhasset in Gang gesetzten Verhandlungsprozess zwischen den Konfliktparteien. Spanien agiert als ehemalige Kolonialmacht vorsichtig, verweist aber auf die Resolutionen der Vereinten Nationen. Nicht minder vorsichtig agiert die Bundesregierung; sie übt sich in Zurückhaltung. Das US-Außenministerium erklärte eine Unabhängigkeit der Westsahara für unrealistisch und sprach sich für eine Autonomieregelung aus. Algerien unter- stützt Frente Polisario, sieht den Westsahara-Konflikt nach wie vor offiziell als Problem der Dekolonialisierung, bezeichnet sich selbst jedoch nicht als Kon- fliktpartei.

Die Situation in den Gebieten der Westsahara – sowohl in der von Marokko kontrollierten Zone als auch in den Bereichen, die unter der Verwaltung von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13602
Frente Polisario stehen – ist von tagtäglichen Menschenrechtsverletzungen ge- prägt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf den Ruf nach Selbstbestimmung ist stark eingeschränkt. Saharauische Menschenrechtsver- teidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Aktivistinnen und Aktivisten sowie andere Personen werden ständigen Schikanen ausgesetzt. Sie werden streng überwacht, bedroht und von Sicherheitskräften angegriffen. Politisch motivierte Anklagen sollen sie davon abhalten oder sie dafür bestrafen, ihre Meinung zu äußern und Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren. Zudem wird etwa durch das Einziehen von Ausweispapieren ihre Bewegungs- freiheit stark eingeschränkt, um sie davon abzuhalten, Gerichtsverhandlungen zu verfolgen, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und sich mit Ausländerinnen und Ausländern zu treffen. Zahlreiche Saharauis werden wegen gewalttätigen Verhaltens in Verbindung mit Demonstrationen straf- rechtlich verfolgt. Die Prozesse entsprechen Berichten zufolge nicht den inter- nationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.
Zur Situation in den von Frente Polisario betriebenen Flüchtlingslagern in Algerien stehen nur wenige unabhängige Informationen zur Verfügung. Die humanitären Bedingungen sind jedoch seit mehr als drei Jahrzehnten äußerst schlecht. Die Flüchtlinge sind vollständig von Hilfsgeldern abhängig.

Die EU und Marokko unterhielten lange ein Fischereiabkommen, das von der Europäischen Kommission selbst als eines der für die EU wichtigsten Fische- reiabkommen erachtet wurde. Dem Abkommen zufolge durften Schiffe aus elf Mitgliedstaaten der EU in den marokkanischen Hoheitsgewässern und dabei insbesondere in den Gewässern vor der Westsahara fischen. Die Fischbestände in den Gewässern vor der Küste der Westsahara gehören jedoch nicht Ma- rokko. Die natürlichen Schätze der Westsahara gehören den Saharauis, die dementsprechend ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erkundung und Ausbeute ihrer natürlichen Ressourcen haben, das von Seiten der EU beim Ab- schluss des Fischereiabkommens jedoch nicht beachtet wurde. Die Bundesre- gierung hat sich für eine Verlängerung des umstrittenen EU-Fischereiabkom- mens mit Marokko stark gemacht, während andere EU-Staaten ihre Zustim- mung aufgrund von Bedenken verweigert hatten. Das Fischereiabkommen wurde unter anderem aufgrund der völkerrechtlichen Problematik und ökolo- gischer Bedenken vom Europäischen Parlament am 15. Dezember 2011 nicht verlängert. Fünf von elf Fischbeständen vor der Küste der Westsahara sind überfischt. Die Zahlungen der EU an Marokko auf der Grundlage des Abkom- mens kamen nicht den Interessen und Belangen der saharauischen Bevölke- rung zugute. Ein erneutes Fischereiabkommen mit Marokko, das sich auf die Gewässer vor der Westsahara erstreckt, kann es dementsprechend erst nach einer völkerrechtlichen Anerkennung der Westsahara unter anderem auch durch die EU geben. Eine solche Anerkennung ist aber erst nach einem posi- tiven Referendum möglich.

Nicht nur auf dem Gebiet der Fischerei erschwert die ungeklärte völkerrecht- liche Lage die wirtschaftliche Entwicklung in der Westsahara. Das Königreich Marokko erhofft sich Einnahmen durch den Export von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom nach Europa. Die notwendigen Voraussetzun- gen hierfür – Sonne, Wind und Wasserkraft – sind in großem Maße vorhanden. Bei der Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Westsahara müssen jedoch künftig die Rechte und Ansprüche der saha- rauischen Bevölkerung im Hinblick auf die Auswahl der Standorte und die Be- teiligung an den Gewinnen gewahrt werden.

1. Wie viele Menschen leben aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in den von Frente Polisario verwalteten saharauischen Flüchtlingslagern (bitte einzeln auflisten)?
Nach Aussagen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ist die genaue Zahl der Flüchtlinge in den saharauischen Flüchtlings- lagern um die algerische Stadt Tindouf nicht bekannt. Der Hohe Flüchtlings-Drucksache 17/13602 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
kommissar geht von einer Zahl von ungefähr 90 000 Flüchtlingen aus. Ein auch durch den UNHCR angeregter Zensus in diesen Flüchtlingslagern, welcher dazu beitragen würde, die internationale Hilfe effizienter und zielgerichteter zu gestalten, konnte bislang nicht durchgeführt werden.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage
a) der Flüchtlinge in den von Frente Polisario verwalteten saharauischen Flüchtlingslagern,
Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung der Menschenrechte in der Re- gion durch alle Beteiligten des Westsahara-Konflikts mit großer Aufmerksam- keit. Die Bundesregierung appelliert regelmäßig sowohl an die marokkanische Seite als auch an die Polisario, die Menschenrechte zu achten.
Es gibt immer wieder Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den von Marokko verwalteten Gebieten der Westsahara und den von der Polisario ver- walteten Flüchtlingslagern in und um Tindouf/Algerien. Diese betreffen u. a. Einschränkungen der Freizügigkeit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung der in den Lagern lebenden Flüchtlinge. Die Menschenrechtslage in den saha- rauischen Flüchtlingslagern ist aufgrund des schwierigen Zugangs nur schwer zu überprüfen. Die algerischen Behörden werden in Bezug auf Menschen- rechtsfragen in den Flüchtlingslagern nicht tätig. In den Flüchtlingslagern gibt es keinen Ombudsmann für Menschenrechte. Bisher hat noch kein Sonderbe- richterstatter der Vereinten Nationen die Lager besucht. Trotz der etablierten Arbeit von Hilfsorganisationen leben die saharauischen Flüchtlinge in den La- gern in sehr einfachen Verhältnissen. Die Situation ist, neben der vollständigen Abhängigkeit von externer Unterstützung, durch die langjährige Dauer des Konflikts sowie durch eine vor Ort empfundene Perspektivlosigkeit geprägt.

b) der saharauischen Bevölkerung auf dem von Frente Polisario kontrol- lierten Gebiet der Westsahara,
Über die Menschenrechtslage der saharauischen Bevölkerung auf dem von der Polisario kontrollierten Gebiet der Westsahara liegen der Bundesregierung keine eigenen belastbaren Erkenntnisse vor.
c) der saharauischen Bevölkerung auf dem von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara?
Das Auswärtige Amt und die deutschen Botschaften in der Region verfolgen die Ausführungen und Berichte internationaler und lokaler Menschenrechtsorgani- sationen genau. Die Bundesregierung spricht die allgemeine Menschenrechts- lage und insbesondere konkrete Einzelfälle gegenüber der marokkanischen Regierung regelmäßig an, auch zusammen mit EU-Partnern. Im Februar 2013 hat der Regionalbeauftragte für Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt die Westsahara besucht. In dessen Gesprächen mit saharauischen Nicht- regierungsorganisationen im Bereich der Menschenrechte kritisierten diese Ein- schränkungen im Bereich der Vereins- und Demonstrationsfreiheit sowie exzes- sive Gewalt von Seiten der Sicherheitskräfte.

3. Welche politischen Leitlinien verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Zukunft der Westsahara in der deutschen und europäischen Außen-, Menschenrechts-, Energie-, Entwicklungs- und Fischereipolitik?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen bilaterale wie EU-Abkommen den zukünftigen Status
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der Westsahara nicht präjudizieren. Deutschland unterstützt unverändert alle Bemühungen der Vereinten Nationen auf der Basis der einschlägigen Resolu- tionen des Sicherheitsrats (zuletzt die Resolutionen 1979 (2011) und 2044 (2012)), zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen. Die Achtung der Menschenrechte ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Anliegen auch der Bundesregierung. Dieses Anliegen wird regel- mäßig mit den Beteiligten aufgenommen.
4. An welchen Entscheidungen zu Westsahara hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2011 im UN-Sicherheitsrat mitgewirkt, wie hat sie abge- stimmt, und wie hat sie sich im Rahmen der Verhandlungsprozesse verhal- ten (bitte auflisten)?

Deutschland hat den am 28. Januar 2011 und 24. April 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedeten Resolutionen 1979 (2011) und 2044 (2012) zur Verlängerung des Mandats der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) zugestimmt und war an den Verhandlungen beteiligt. Deutschland hat die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen als zentralen Ansatz unterstützt, der darauf gerichtet ist, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Hierbei hat sich Deutschland insbesondere für die Förderung der Menschen- rechte im gesamten Gebiet der Westsahara sowie den von der Polisario verwal- teten Lagern um Tindouf/Algerien eingesetzt. Resolution 1979 (2011) enthält in der Präambel erstmals Sprache zur Notwendigkeit der Verbesserung der Men- schenrechte in der Westsahara und den Lagern um Tindouf. Den Parteien wird nahegelegt, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft unabhän- gige und glaubwürdige Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Achtung der Menschenrechte zu erarbeiten und durchzuführen. Die Einrichtung eines Nationalen Rates für Menschenrechte in Marokko und der für die Westsahara geplanten Komponente wird begrüßt. Ebenso begrüßt wird die Zusage Marok- kos, sich an allen Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vorbehaltlos und uneingeschränkt zu beteiligen. In diesem Zusam- menhang ist der Besuch des VN-Sonderberichterstatters für Folter, Juan Mendez, in der Westsahara im September 2012 positiv zu vermerken.

Ebenfalls befürwortet wird die Durchführung des vom UNHCR in Abstimmung mit der Polisario erarbeiteten Programms für einen verstärkten Flüchtlings- schutz, welches Ausbildungs- und Sensibilisierungsinitiativen auf dem Gebiet der Menschenrechte umfasst.
a) Welche anderen Positionen gab es im Rahmen dieser Verhandlungen, und von welchen Staaten wurden diese Positionen im Wesentlichen ver- treten?
Bezüglich der Ausgestaltung eines Referendums bestehen im VN-Sicherheits- rat unterschiedliche Positionen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen dabei über die Optionen eines solchen Referendums hinsichtlich Autonomie oder Un- abhängigkeit der Westsahara. Grundsätzlich sind sich die Mitglieder des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen darin einig, dass nur politische Verhandlungen zu einer Lösung des Westsahara-Konflikts führen können.
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b) Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Rolle und das Ab- stimmungsverhalten Frankreichs in diesen Verhandlungsprozessen?
Frankreich hat eine aktive Rolle in den Verhandlungen im VN-Sicherheitsrat gespielt und für die VN-Sicherheitsratsresolutionen 1979 (2011) und 2044 (2012) gestimmt.

c) Wie hat sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Lösung des Kon- flikts eingesetzt und sich für die Durchführung des 1991 in der UN- Resolution 690 avisierten Referendums stark gemacht?
Die Bundesregierung setzt sich für eine friedliche und politische Lösung zwi- schen den Beteiligten ein. Um die bestehende Blockade zu überwinden, hat Deutschland im Sicherheitsrat mit der Betonung der zentralen Vermittlungsrolle der Vereinten Nationen gegenüber den Konfliktparteien eine ausgewogene Position eingenommen und sich für vertrauensbildende Maßnahmen eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Christopher Ross, und des Leiters der Mission MINURSO, Wolfgang Weisbrod-Weber, und steht mit beiden in regelmäßigem Kontakt. Beide haben im Frühjahr 2013 zu unterschiedlichen Terminen Berlin besucht.
d) Aus welchen Gründen scheiterte die Durchführung des Referendums bis heute?
Bislang konnte keine Einigung über die Optionen sowie über die Modalitäten eines solchen Referendums gefunden werden. Ebenso ist bislang keine Eini- gung über die Berechtigung zur Teilnahme (Registrierung der Teilnehmer) so- wie in Bezug auf eine als ausreichend erachtete Sicherheitslage erzielt worden.
e) Hat sich die Bundesregierung in diesem Zeitraum im UN-Sicherheitsrat für eine neue Resolution eingesetzt?
Es besteht Konsens im VN-Sicherheitsrat, dass eine friedliche und einvernehm- liche Lösung für den Westsahara-Konflikt gefunden werden muss. Die Sicher- heitsratsresolutionen 1979 (2011) und 2044 (2012) wurden einstimmig ange- nommen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass es vor dem be- schriebenen Hintergrund bereits als Erfolg zu werten ist, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit den Resolutionen zur Situation in der Westsahara jährlich das Mandat der Mission MINURSO verlängert hat.

5. Hat sich die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2011 im UN-Sicherheitsrat dafür eingesetzt, dass bei der Mandatsverlängerung die Beobachtung der Menschenrechtssituation in Westsahara Teil des Mandats der MINURSO wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wann ja, in welcher Form?
Im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat Deutschland stets unterstrichen, dass alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Westsahara und den Lagern um Tindouf/Algerien beitragen, unterstützt werden sollten. Zur Erweiterung des Mandats von MINURSO um eine Men- schenrechtskomponente ist bisher keine Einigung im Sicherheitsrat zustande gekommen.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
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c) Woran ist das Anliegen, die Beobachtung der Menschenrechtssituation in Westsahara zu einem Teil des MINURSO-Mandats zu machen, bis- lang gescheitert?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5b wird verwiesen.
d) Welche Perspektiven sieht die Bunderegierung für die MINURSO und das ihr zugrunde liegende Mandat in den nächsten Jahren?
Auf die Antwort zu Frage 4c wird verwiesen. Nach Auffassung der Bundes- regierung bleibt die MINURSO, neben den Verhandlungsbemühungen von Christopher Ross, Kern des VN-Vermittlungsprozesses bezüglich des West- sahara-Konflikts und der geeignete Rahmen, für alle Seiten akzeptable Schritte zur Lösung des Konflikts zu finden. Hierzu ist Verhandlungs- und Kompromiss- bereitschaft auf allen Seiten erforderlich. MINURSO überwacht weiterhin den Waffenstillstand, unterstützt vertrauensbildende Maßnahmen und überwacht die Minen- und Munitionsbeseitigung. Aus Sicht der Bundesregierung ist es hierbei besonders wichtig, dass der Leiter der MINURSO mit allen Gesprächspartnern vor Ort in Kontakt stehen kann. Dies ist auch in der VN-Sicherheitsratsresolu- tion 2044 (2012) festgeschrieben: „Der Sicherheitsrat fordert […] alle Parteien auf, bei den Einsätzen der MINURSO, so auch im Hinblick auf deren unge- hinderten Austausch mit allen Gesprächspartnern, voll zu kooperieren […]“.
6. Welche – über die Verlängerung des MINURSO-Mandats hinausgehenden – Initiativen haben die Vereinten Nationen seit 1991 ergriffen, um die völker- rechtliche Situation Westsaharas zu klären sowie die menschenrechtliche Situation der saharauischen Bevölkerung in den von Marokko verwalteten Gebieten und die humanitäre Situation in den von Frente Polisario verwal- teten Flüchtlingslagern zu verbessern?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat seit 1997 persönliche Gesandte für die Westsahara benannt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter- stützt den derzeitigen persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Verein- ten Nationen, Christopher Ross. Dieser hat im November 2012 angekündigt, die beteiligten Länder mit einem Pendeldiplomatieansatz häufiger besuchen zu wollen.
Die Situation in der Westsahara wird auch im Rahmen des Dekolonialisierungs- Ausschusses der Vereinten Nationen (Special Committee on the Situation with Regard to the Implementation of the Declaration on the Granting of Indepen- dence to Colonial Countries and Peoples) behandelt. Der 4. Ausschuss verhan- delt jährlich eine Resolution zum Westsahara-Konflikt. In Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen koordiniert das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen humanitäre Hilfsmaßnahmen für ca. 90 000 saharau- ische Flüchtlinge in vier Flüchtlingslagern und einer Siedlung in der algerischen Provinz Tindouf. Im Fokus stehen dabei neben der Nahrungsmittel- und Trink- wasserversorgung zunehmend entwicklungsorientierte Maßnahmen wie die Verbesserung medizinischer Versorgung und der Zugang zu Bildungseinrichtun- gen. Das für die Maßnahmen des UNHCR in Algerien im Jahr 2012 veran- schlagte Budget, das zum überwiegenden Teil der Unterstützung saharauischer Flüchtlinge dient, belief sich auf 25,5 Mio. US-Dollar. Derzeit prüfen die Ver- einten Nationen einen Antrag auf Unterstützung der saharauischen Flüchtlings- lager aus dem Zentralen Nothilfefonds der VN (CERF), zu dem die Bundes- regierung 2013 15 Mio. Euro beiträgt.
Die Menschenrechtslage in der Westsahara ist auch in dem universellen perio- dischen Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) Marokkos im Mai 2012 im VN- Menschenrechtsrat thematisiert worden. Marokko hat hierbei bekräftigt, hin- sichtlich der Westsahara an der Verbesserung der Menschenrechtslage und der
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Schaffung sowie Umsetzung von unabhängigen Mechanismen des Menschen- rechtsschutzes zu arbeiten. Im September 2012 hat darüber hinaus der VN-Son- derberichterstatter zu Folter, Juan Méndez, auch Zugang in die Westsahara er- halten.
7. Welche Entscheidungen in Bezug auf die Westsahara – insbesondere in Bezug auf die saharauische Bevölkerung, das Gebiet Westsaharas (inklu- sive der Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen auf See) und die saha- rauischen Flüchtlinge – hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2010 bilateral, auf EU-Ebene und auf UN-Ebene getroffen (bitte auflisten)?
Auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 8 wird verwiesen.
8. Welche Maßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfe führt die Bundes- regierung in den saharauischen Flüchtlingslagern durch, und an welchen Maßnahmen beteiligt sie sich (bitte nach Maßnahme, Laufzeit und Volu- men auflisten)?
Die Bundesregierung ist über ihren allgemeinen Finanzierungsanteil von rund 20 Prozent an den umfangreichen Aktivitäten der Generaldirektion für Humani- täre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO) in den saharauischen Flüchtlingslagern beteiligt. Seit 1993 hat ECHO als größter internationaler Geber humanitäre Hilfsmaßnahmen in Höhe von 189 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um zur Verbesserung der Lebensbedingungen der saha- rauischen Flüchtlinge beizutragen. Davon wurden ca. 55 Prozent für Nahrungs- mittelhilfe und 45 Prozent für eine Basisgesundheitsversorgung (medizinische Betreuung, Medikamentenlieferungen, Ausbildung medizinischen Personals), Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen sowie Maß- nahmen im Bereich der Wasserversorgung und Hygiene aufgewendet. Diese Maßnahmen werden über humanitäre Hilfsorganisationen, aber auch über inter- nationale Organisationen (vor allem UNHCR und das Welternährungspro- gramm der Vereinten Nationen) umgesetzt. Für 2013 plant ECHO etwa 10 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesregierung finanziert weiterhin über die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative „Albert Einstein“ knapp 30 Stipendien für saharauische Studierende und hat 2009 bis 2010 den Mediationsfonds der Vereinten Natio- nen unterstützt, aus dem die Mission des persönlichen Gesandten des VN-Ge- neralsekretärs, Christopher Ross, finanziert wird.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung zwischen 1981 und 2006 bilaterale Maßnahmen der humanitären Hilfe (Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlings- hilfe) mit knapp 12 Mio. Euro gefördert. In den Jahren 2008 bis einschließlich 2012 hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von jährlich rund 200 000 Euro für vertrauensbildende Maßnahmen des UNHCR zur Verfügung gestellt, die Kontakte und Besuche von saharauischen Familienangehörigen ermöglichen.
9. Welche Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung durch, und an welchen Maßnahmen beteiligt sie sich (bitte nach Maßnahme, Laufzeit und Volumen auflisten)
a) in den saharauischen Flüchtlingslagern,
b) auf dem von Frente Polisario kontrollierten Gebiet der Westsahara und
c) auf dem von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara?
Die Bundesregierung führt in den genannten Gebieten keine Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durch.
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10. Wie, durch wen und bei welchen Anlässen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2010 bilateral gegenüber der marokkanischen Regierung eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der humanitären Situation in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung ange- mahnt?
Die Achtung der Menschenrechte durch alle Beteiligten ist ein zentrales Anlie- gen der Bundesregierung. Die Menschenrechtslage ist regelmäßig Thema bilateraler Gespräche und Kontakte zwischen der Bundesregierung und den am Westsahara-Konflikt Beteiligten.
Zu Einzelfällen, die Anlass zur Sorge geben, fordern die Bundesregierung und ihre EU-Partner regelmäßig Aufklärung.

Der Regionalbeauftragte für Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt besuchte die Westsahara und Marokko Anfang Februar 2013. Hierbei wur- den u. a. gegenüber dem stellvertretenden Außenminister und dem marokka- nischen nationalen Menschenrechtsrat Menschenrechtsfragen in der Westsahara angesprochen. Darüber hinaus konnte der Regionalbeauftragte bei seinem Besuch in der Westsahara auch mit den beiden lokalen saharauischen Nicht- regierungsorganisationen ASVDH (Association Sahraouie des Victimes des violations graves des Droits de l’Homme commises par l’État du Maroc) und CODESA (Collectif des Défenseurs Sahraouis des droits de l’homme) sprechen.

11. Welche Konsequenzen haben aus Sicht der Bundesregierung Vertrags- abschlüsse zwischen deutschen/europäischen Unternehmen und marok- kanischen Unternehmen, die westsaharauisches Territorium betreffen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund des völkerrechtlich umstrittenen Status der Westsahara?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Verträge, die die West- sahara und die Rechte ihrer Einwohner berühren, dürfen den völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht präjudizieren. Die Bundesregierung weist in ihren Kontakten mit der Wirtschaft auf diesen Sachverhalt hin.

12. Welche Entscheidungen in Bezug auf die Westsahara – insbesondere in Bezug auf die saharauische Bevölkerung, das Gebiet Westsaharas (inklu- sive der Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen auf See) und die saha- rauischen Flüchtlinge – hat die EU seit dem 1. Januar 2010 unter Mitwir- kung der Bundesregierung getroffen?
Auf die Antworten zu den Fragen 29, 30, 38 und 39 wird verwiesen.
a) Welche anderen Positionen gab es im Rahmen dieser Verhandlungen, und von welchen Staaten wurden diese Positionen im Wesentlichen vertreten?
Deutschland stimmte, wie auch Irland und Slowenien, der Verlängerung des Fischereiabkommens im Juni 2011 unter Verweis auf eine Erklärung zu.
b) Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Rolle und das Ab- stimmungsverhalten Frankreichs in diesen Verhandlungsprozessen?
Frankreich hat für den Abschluss des Fischereiabkommens zwischen der Euro- päischen Union und Marokko gestimmt.

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13. Wie und bei welchen Anlässen hat die Europäische Kommission seit dem 1. Januar 2010 gegenüber der marokkanischen Regierung eine Verbesse- rung der Lage der Menschenrechte und der humanitären Situation in West- sahara und für die saharauische Bevölkerung angemahnt, und welche Rolle spielten die Lage der Menschenrechte und die humanitäre Situation in Westsahara bei den Verhandlungen über das Fischereiabkommen mit Marokko?
Die Beachtung der Menschenrechte ist regelmäßiger Bestandteil des Dialogs der Europäischen Union mit Marokko. Im Rahmen der europäischen Nachbar- schaftspolitik und auch des fortgeschrittenen Status (advanced status) mit Marokko werden regelmäßig die Themen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesprochen. Der politische Dialog des Aktionsplans mit Marokko sieht dies genauso vor wie das Assoziierungsabkommen, welches den Menschenrechten eine grundlegende Bedeutung für die Innen- sowie die Außenpolitik der EU und Marokkos zuweist.

14. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara ein, bei der die Lage der Menschenrechte und die humanitäre Situation in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung im Vordergrund stehen?
Die Bundesregierung ist bestrebt, alle Entscheidungen in diesem Zusammen- hang auf eine möglichst breite Basis innerhalb der Europäischen Union zu stel- len. In den zuständigen Ratsgremien der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für die Beachtung der Menschenrechte ein.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Sind die Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der humanitären Situation in Westsahara und für die saharauische Bevölkerung Teil der Kooperation des Europarates mit Marokko?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Der Europarat behandelt den Westsahara-Konflikt hauptsächlich in der Parla- mentarischen Versammlung. Diese hatte bereits im Jahr 2004 eine Entschließung zur Lage in der Westsahara verabschiedet. Darin wird insbesondere Marokko aufgefordert, eine gerechte und dauerhafte politische Lösung des Konflikts auf Basis der Bemühungen der Vereinten Nationen zu finden und die Menschen- rechtslage in der Westsahara zu verbessern. Im Juni 2011 verlieh die Versamm- lung dem Parlament Marokkos den Status „Partner für Demokratie“. Eine hierzu verabschiedete Entschließung erneuert die ausdrückliche Erwartung, dass der Westsahara-Konflikt mit friedlichen Mitteln auf Grundlage einschlägiger Reso- lutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gelöst wird. Der der Entschließung zugrundeliegende Bericht beschreibt auch die problematische Menschenrechtslage in der Westsahara.
16. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Westsahara- Konflikt in dem seit wenigen Jahren andauernden Reformprozess inner- halb des marokkanischen Staates und Staatsrechts?
Die marokkanische Regierung hat im Laufe des Jahres 2011 politische Refor- men angestoßen. Aus den vorgezogenen Parlamentswahlen am 25. November 2011 ging die zuvor oppositionelle, gemäßigte islamisch-konservative „Partei
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für Gerechtigkeit und Entwicklung“ (PJD) als deutlicher Sieger hervor. Nach der im Juli 2011 novellierten Verfassung wird der Regierungschef von der stärksten Partei gestellt. König Mohammed VI. hat dementsprechend am 29. November 2011 den Generalsekretär der PJD, Abdelilah Benkirane, zum Regierungschef ernannt. Im Rahmen des Reformprozesses wurde unter anderem der „konsulta- tive Menschenrechtsrat“ zum Nationalen Menschenrechtsrat aufgewertet und seine Kompetenzen wurden erweitert. Der Nationale Menschenrechtsrat hat zwei Büros in der Westsahara eröffnet. Die Umsetzung dieser Reformen dauert an. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der politische Reformprozess nicht zu einer Veränderung der marokkanischen Position in der Westsahara-Frage ge- führt hat. Auch die neue Regierung unter Ministerpräsident Abdelilah Benkirane lehnt die Option einer Unabhängigkeit der Westsahara ab.

König Mohammed VI. hat in einer Rede am 6. November 2012 dem Rat für Ökonomie, Soziale Fragen und Umwelt die Aufgabe zugewiesen, die „fortge- schrittene Regionalisierung“ in den „Südprovinzen“ (Gebiet der Westsahara) vorzubereiten. Über diese „Regionalisierung“ will Marokko der Westsahara weitgehende Autonomie bei der Regelung lokaler Angelegenheiten und bei der regionalen Entwicklung einräumen.
17. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregie- rung aus diesen Reformprozessen für
a) den völkerrechtlichen Status der Westsahara,
Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich aus den in der Antwort zu Frage 16 angeführten Änderungen keine Änderung des völkerrechtlichen Status der Westsahara.
b) die Bevölkerung in den von Marokko verwalteten Gebieten,
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der marokkanische Ansatz der Regionalisie- rung zu einer verbesserten politischen Partizipation der lokalen Bevölkerung führt.
c) die Bevölkerung in den von Frente Polisario verwalteten Gebieten,
Keine.
d) die saharauischen Flüchtlinge in den von Frente Polisario verwalteten Flüchtlingslagern?
Keine.
18. Wie viele Marokkanerinnen und Marokkaner haben sich in den letzten Jahren nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Westsahara ange- siedelt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die marok- kanischen Bemühungen, eigene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf dem Gebiet der Westsahara anzusiedeln?
Eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben sich in den Gebieten der Westsahara angesiedelt. Mittlerweile leben auch Menschen der zweiten Generation vor Ort. Genaue Zahlen liegen der Bundes- regierung nicht vor.
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19. Welche politischen, ökonomischen und kulturellen Maßnahmen ergreift der marokkanische Staat nach Kenntnisstand der Bundesregierung darüber hinaus, um den von ihm verwalteten Teil Westsaharas enger an den eige- nen Staat zu binden?
Marokko sieht die Westsahara als Teil seines Staatsgebietes an und führt Pro- jekte in allen in der Fragestellung genannten Bereichen zur stärkeren Anbin- dung der Westsahara durch. Dies betrifft auch die Entwicklung der Infrastruk- tur. Zuletzt wurde im Januar 2013 ein Entwurf für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Westsahara durch eine vom marokkanischen König Mohammed VI. in Auftrag gegebene Regionalisierungsinitiative vorgelegt.
20. Welche Initiativen hat das Königreich Marokko nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 1991 ergriffen, um die völkerrechtliche Situation Westsaharas zu klären sowie die menschenrechtliche Situation der saha- rauischen Bevölkerung in den von Marokko verwalteten Gebieten und die humanitäre Situation in den von Frente Polisario verwalteten Flüchtlings- lagern zu verbessern?
Marokko sieht die Westsahara als integralen Teil seines Staatsgebietes an. Am 11. April 2007 hat Marokko einen Autonomieplan mit folgenden Kernelemen- ten vorgeschlagen: breite Autonomie im Rahmen des marokkanischen König- reiches und die Durchführung eines Referendums mit den Optionen Status quo oder Autonomie. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in Resolution 1754 vom 27. April 2007 Marokkos „ernste und glaubwürdige Bemühungen“ begrüßt. Infolge des 2011 begonnenen Reformprozesses in Marokko hat der Nationale Menschenrechtsrat zwei Büros in der Westsahara eröffnet.

21. Aus welcher völkerrechtlichen Grundlage ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anspruch des Königreichs Marokko, etwa 80 bis 85 Prozent des Gebietes der Westsahara zu verwalten?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Die Bundesregierung nimmt vor diesem Hintergrund nicht zu möglichen völkerrechtlichen Grund- lagen der Ansprüche der einzelnen Konfliktparteien Stellung.
22. Inwieweit darf sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Königreich Marokko zur Durchsetzung der von ihm behaupteten Ansprüche militä- rischer Mittel bedienen?
Der Einsatz militärischer Mittel wird durch das Völkerrecht und die Menschen- rechte begrenzt. Daran ist auch Marokko gebunden.
23. Gibt es Schätzungen über die Kosten der militärischen Besetzung durch Marokko in der Westsahara?
Wenn ja, welche Quellen werden für diese Schätzungen genutzt zwischen den von Marokko besetzten und von Frente Polisario kontrollierten Ge- bieten, und welche Summen werden genannt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Schätzungen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 13 – Drucksache 17/13602
24. Inwieweit stellt aus Sicht der Bundesregierung die militärische Über- wachung der Grenze durch Marokko ein Problem dar, insbesondere hin- sichtlich des völkerrechtlichen Status der Westsahara, aber auch im Hinblick auf den Transport von Drogen, die aus Lateinamerika kommend über diese Grenze hinweg ihren Weg nach Europa nehmen?
Der marokkanischen Regierung ist die Bedeutung der Sicherung der Grenzen bewusst. Drogenschmuggel stellt in der gesamten Region eine große Herausfor- derung für die staatlichen Autoritäten dar. Lange und teilweise schwierig zu kontrollierende Grenzen erschweren die Bekämpfung des Drogenschmuggels.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die seit zwei Jahren andauernde Inhaf- tierung von 22 saharauischen Gefangenen und Menschenrechtsaktivisten ohne Anklage im „ZAKI“- Gefängnis von Salé/Rabat?
a) Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung deren Haftbedingungen?
b) Inwiefern kann man nach Kenntnis der Bundesregierung von den 22 Inhaftierten als „politische Gefangene“ sprechen?
c) Inwiefern kann man nach Kenntnis der Bundesregierung von den 22 Gefangenen als Menschenrechtsaktivisten sprechen?
d) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass der Inhaftie- rung?
e) Wie lief und läuft nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren ab?
In dem Verfahren ist Mitte Februar 2013 ein Urteil ergangen, 22 der 24 Ange- klagten sind zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden (neun Mal lebens- länglich, ferner zwischen 20 und 30 Jahren Haft). Zwei Angeklagte wurden auf freien Fuß gesetzt, da sie ihre zweijährige Haftstrafe durch die lange Unter- suchungshaft bereits verbüßt hatten. Trotz des Vorwurfes des Mordes an Ange- hörigen der Sicherheitskräfte wurde in keinem Fall die Todesstrafe verhängt.

Die deutsche Botschaft in Rabat hat den Prozess beobachtet und steht hierzu mit verschiedenen Menschenrechtsorganisationen in Kontakt. Die VN-Hochkom- missarin für Menschenrechte hat ihre Besorgnis über die Verhandlung des Falles vor einem Militärgericht ausgedrückt. Ferner bemängelt das VN-Flüchtlings- hilfswerk (UNHCR), dass die Vorwürfe der Angeklagten, sie seien gefoltert worden, nie untersucht wurden. Die Bundesregierung teilt die durch die Verein- ten Nationen geäußerten Kritikpunkte und hat sie in hochrangigen bilateralen Gesprächen mit Marokko angesprochen.
26. Wie begründet Frente Polisario ihre Vertretungsansprüche für die saharau- ische Bevölkerung, und wie schätzt die Bundesregierung diese Begrün- dung ein?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
27. Welche Initiativen hat Frente Polisario nach Kenntnisstand der Bundesre- gierung seit 1991 ergriffen, um die völkerrechtliche Situation Westsaharas zu klären sowie die menschenrechtliche Situation der saharauischen Be- völkerung in den von Marokko verwalteten Gebieten und die humanitäre Situation in den von Frente Polisario verwalteten Flüchtlingslagern zu ver- bessern?
Die Polisario fordert die Abhaltung eines Referendums und setzt sich weiter- hin für die Unabhängigkeit der Westsahara ein. Sie fordert darüber hinaus, die
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VN-Mission MINURSO mit einem Menschenrechtsmechanismus auszustat- ten.

28. Welche politischen Aktionen von Frente Polisario oder ihr nahestehenden Gruppen sind der Bundesregierung bekannt, durch die es zu Menschen- rechtsverletzungen kam oder die die Spannungen innerhalb des Konflikts befördert haben?
Aus den von der Polisario verwalteten Lagern um Tindouf/Algerien werden Verletzungen von Grund- und Freiheitsrechten (u. a. Demonstrations- und Ver- sammlungsfreiheit) berichtet. Die Bundesregierung kann diese Berichte, auch aufgrund des schwierigen Zugangs zu den Lagern, nur schwer überprüfen. Eine Anfang 2013 geplante Reise von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts nach Tindouf konnte aufgrund der zu dem Zeitpunkt herrschenden Sicherheitslage nicht stattfinden.
Die Bundesregierung appelliert an die Polisario, die Menschenrechte zu achten.
29. In welcher Form hat sich die Bundesregierung bis zum 15. Dezember 2011 innerhalb der EU dafür eingesetzt, das Fischereiabkommen mit Marokko in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeit sowie den Nutzen für die lokale Bevölkerung zu verbessern?
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände ein. Das Nachhaltigkeitsziel hat für die Bundesregierung bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) oberste Priorität. Dies gilt auch für die so genannte externe Dimension der GFP, die die Fischerei- partnerschaftsabkommen der EU mit Drittländern umfasst. Zukünftig sollen für die Fangtätigkeiten von EU-Schiffen in Drittlandgewässern die gleichen stren- gen Regeln wie in EU-Gewässern angewendet werden.

Aus Sicht der Bundesregierung gab es bei dem 2011 ausgelaufenen Fischerei- partnerschaftsabkommen mit Marokko Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeit und den Nutzen für die lokale Bevölke- rung. Deutschland hatte sich daher beim Beschluss des Rates über die Erteilung eines neuen Verhandlungsmandats für die Kommission zur Erneuerung des Pro- tokolls am 21. Februar 2011 enthalten. Deutschland begründete in einer Erklä- rung zum Protokoll des Rates seine Entscheidung damit, dass die von der Euro- päischen Kommission erbetene umfassende Analyse der bisherigen Verwen- dung der Mittel aus dem Fischereiabkommen im Gebiet der Westsahara noch nicht vorlag. Auch im weiteren Verlauf der Verhandlungen stellte Deutschland wiederholt klar, dass die Kommission eine umfassende Analyse und klare Aus- sagen zu den Rückflüssen aus dem Abkommen an die Bevölkerung der West- sahara vorlegen muss. Auf Grundlage der von der Kommission vorgelegten In- formationen und vor dem Hintergrund einer neuen Bestimmung im Protokoll über die Berichtspflicht von Marokko zur Verwendung der Mittel, insbesondere auch hinsichtlich der erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Vorteile und ihrer geographischen Verteilung, stimmte Deutschland der Verlängerung des Proto- kolls am 12. Juli 2011 zu. Unter Berücksichtigung des im Ablehnungsbeschluss aufgestellten Standpunkts des Europäischen Parlaments legte die Kommission Anfang 2012 einen neuen Vorschlag für die Erteilung eines Verhandlungsman- dats zur Aushandlung eines neuen Protokolls vor. Die Bundesregierung stimmte der Mandatserteilung zu, stellte aber in einer Protokollerklärung klar, dass sie eine ausdrückliche Benennung der Westsahara im Mandat bevorzugt hätte, und wies zusätzlich darauf hin, dass mit der Zustimmung kein Präjudiz hinsichtlich einer späteren Abstimmung über den Protokollentwurf geschaffen wird. Die Haltung der Bundesregierung wird sich danach bestimmen, inwieweit in einem
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neuen Protokoll die Rechte der Bevölkerung der Westsahara in Übereinstim- mung mit internationalem Recht geschützt und wie die von Marokko zu erfül- lenden entsprechenden Berichtspflichten ausgestaltet sein werden.

Bei seinem Besuch in Marokko im Februar 2013 hat der Regionalbeauftragte für Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt gegenüber dem stell- vertretenen marokkanischen Außenminister für größtmögliche Transparenz in Bezug auf Rückflüsse zugunsten der Bevölkerung der Westsahara bei den Neu- verhandlungen plädiert.
30. Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen hatte der Fischfang durch Fischfangflotten der EU vor den Küsten des Gebiets der Westsahara nach Kenntnis der Bundesregierung auf die lokale Bevölkerung?
Die von der Europäischen Kommission im Juni 2011 vorgelegte Analyse der Informationen und Aussagen Marokkos über die Verwendung der Gelder aus dem Fischereiabkommen und der regionalen Aufschlüsselung der Rückflüsse an die Bewohner der Westsahara zeigt, dass ein beträchtlicher Teil für Maß- nahmen zur Modernisierung des Fischereisektors in der Westsahara eingesetzt wurde und damit der Bevölkerung der Westsahara zugutekommt.
31. Hat sich die Bundesregierung bis zum 15. Dezember 2011 innerhalb der EU dafür eingesetzt, das Fischereiabkommen mit Marokko so lange nicht zu verlängern, bis einzelne Regelungen des Abkommens sicherstellen, dass die Bewohner Westsaharas einen gerechten Anteil an den Fangquo- ten erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Europäischen Parlaments von Dezember 2011, ein Veto gegen eine Verlängerung des Fischereiabkommens der EU mit Marokko einzulegen?
Das Europäische Parlament hat von seinen Rechten im Rahmen des Entschei- dungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung respektiert die Ent- scheidung des Europäischen Parlaments. Sie verweist im Übrigen auf die die Entscheidung begleitende Erklärung des Europäischen Parlaments.
33. Unter welchen Voraussetzungen kann und darf – unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Problematik – nach Ansicht der Bundesregierung wieder ein Fischereiabkommen, das sich auf die Gewässer vor der West- sahara erstreckt, zwischen der EU und Marokko abgeschlossen werden?
Das Abkommen bezieht sich auf das Gebiet Marokkos und die Gebiete unter der Gerichtsbarkeit Marokkos. Das Fischereipartnerschaftsabkommen enthält keine Definition des Rechtsstatus der Meeresgewässer der Westsahara und prä- judiziert den zukünftigen Status der Westsahara nicht.
Nach Ansicht der Bundesregierung muss bei einem neuen Protokoll zum Fischereipartnerschaftsabkommen mit Marokko gesichert sein, dass auch die Bevölkerung der Westsahara wirtschaftlich und sozial davon profitiert. Zudem muss es im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsziel der reformierten GFP stehen.

Drucksache 17/13602 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
34. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der Neuverhandlung des Protokolls für das Fischereiabkommen mit Marokko in Bezug auf die Küstengewässer vor Westsahara ein?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gewässer vor Westsahara ausgenommen werden?
Falls ja, inwiefern, und falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
35. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, den völkerrechtlichen Status der Westsahara einerseits als „unerklärt“ zu bezeichnen (vgl. Antwort zu Frage 5 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8317), jedoch andererseits völkerrechtliche Verträge abschließen zu wollen, die sich auf die Gebiete der Westsahara erstrecken?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
36. Woraus folgt die Pflicht, dass die lokale Bevölkerung der Saharauis an den Einnahmen aus dem Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko erhalten und ihre Belange berücksichtigt werden müssen?
Auf die Antwort zu Frage 40a wird verwiesen.
a) Wurde dieser Verpflichtung im Rahmen der bis zum 15. Dezember 2011 gültigen Praxis sowohl von Seiten der EU als auch – nach Kennt- nis der Bundesregierung – von Seiten Marokkos ausreichend Rech- nung getragen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
b) In welcher Form hat nach Kenntnis der Bundesregierung die lokale Bevölkerung der Saharauis von dem Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko konkret profitiert?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
c) In welcher Form war Marokko verpflichtet, gegenüber der EU nach- zuweisen, dass die Einnahmen aus dem Fischereiabkommen der loka- len Bevölkerung zu Gute kommen?
Hat das Königreich Marokko diesen Nachweis stets ausreichend er- bracht?
Aus dem Abkommen und dem 2011 ausgelaufenen Protokoll ergaben sich keine solchen Verpflichtungen. Der Gemeinsame Ausschuss zum Fischerei- abkommen hatte im Jahr 2010 die Frage aufgegriffen, inwieweit die Leistungen aus dem Abkommen auch der Bevölkerung in der Westsahara zugutekommen. Die marokkanische Seite sagte zu, diese Frage genauer zu analysieren und ent- sprechende Informationen auch an das Europäische Parlament weiterzuleiten. Die Bundesregierung unterstützte dieses Vorgehen der Europäischen Kommis- sion. Eine Berichtspflicht über die Mittelverwendung wurde erst in das 2011 ausgehandelte und letztendlich vom Europäischen Parlament abgelehnte Proto- koll aufgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 17 – Drucksache 17/13602
37. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die EU-Mitglied- staaten am 14. Januar 2012 beschlossen, Verhandlungen mit Marokko über eine „weitreichende und umfassende Freihandelszone (Deep and comprehensive Free Trade Agreement: DCFTA)“ aufzunehmen, obwohl sich eine solche Vertiefung der EU-Handelspolitik mit Marokko auch auf die besetzten Gebiete der Westsahara erstrecken könnte und damit für Un- ternehmen aus der EU wirtschaftliche Aktivitäten jeglicher Art möglich werden könnten, und wie hat die Bundesregierung diese Abstimmung ge- gebenenfalls begleitet?
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko, das am 1. März 2000 in Kraft trat, nimmt nicht auf die Westsahara Bezug. Gleiches gilt für die Verhandlungen zu einer „weitreichenden und umfassenden Freihandelszone“. Mit dem Abkommen wird eine Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits gegründet. Das Abkommen gilt für das Gebiet des Königreichs Marokko (Artikel 94). Bei der Umsetzung internationaler Abkom- men muss Marokko das Völkerrecht beachten.
38. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, das im Februar 2012 vom Europäischen Parlament beschlossene und am 1. Juli 2012 in Kraft getre- tene Freihandelsabkommen über landwirtschaftliche Erzeugnisse zwi- schen der EU und Marokko, welches eine Gültigkeit für die besetzten Ge- biete der Westsahara nicht ausdrücklich ausschließt, zu verhindern?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich für den Abschluss des am 1. Oktober 2012 in Kraft getretenen Abkommens mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisie- rung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen eingesetzt. Das Abkommen ist zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko geschlossen worden. Es bezieht sich auf das Gebiet Marokkos und die Meeres- gewässer unter der Gerichtsbarkeit Marokkos und greift einer Festlegung des Status der Westsahara nicht vor.
39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass durch dieses neue Agrarabkommen (siehe Frage 37) Produkte aus den besetzten Ge- bieten der Westsahara auf den europäischen Markt gelangen (z. B. Toma- ten), ohne dass sie als solche erkennbar sind, sondern vom marokka- nischen Landwirtschaftsministerium mit dem Etikett „Marokko“ verse- hen werden und damit gegen eine der Schlüsseldirektiven der EU, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusichert, bezüglich des Herkunfts- landes der Produkte wahrheitsgetreu informiert zu werden, verstößt (vgl. WestSahara-ResourceWatch – WSRW – vom 18. Juni 2012 „EU-Konsu- menten unterstützen unwissentlich die Besetzung der Westsahara“)?
Das Abkommen nimmt keine Änderungen an den in der EU für die Herkunfts- kennzeichnung allgemein geltenden Regelungen vor. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von nachweislichen Missachtungen der einschlägigen Kenn- zeichnungsvorschriften bei der Einfuhr von Erzeugnissen im Anwendungsbe- reich des Abkommens aus Marokko nach Deutschland.
Drucksache 17/13602 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
40. Wird die Rohstoffausbeutung Marokkos (vor allem von Phosphor) in Westsahara von der Bundesregierung gegenüber dem Königreich Ma- rokko thematisiert?
Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Lösung des Westsahara- Konflikts ein. Sie sucht dazu den Dialog mit den Beteiligten und fordert diese auf, durch ihr Verhalten keine Präjudizierung eines zukünftigen Status der Westsahara vorzunehmen. Auf die Antwort zu Frage 40a wird verwiesen.
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Rohstoffabbau auf dem Gebiet Westsaharas insbesondere aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten?
Der Grundsatz der Souveränität der Völker über ihre natürlichen Reichtümer wurde durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (beide vom 19. Dezember 1966) bestätigt. Die Generalversammlung der Ver- einten Nationen hat in ihren Resolutionen 62/120 vom 17. Dezember 2007 und 63/110 vom 18. Dezember 2008 die Verwaltungsmächte nachdrücklich aufge- fordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die unveräußerlichen Rechte der Völker der Gebiete ohne Selbstregierung auf ihre natürlichen Ressourcen zu sichern und zu garantieren (jeweils Nummer 11 dieser Resolutionen).
Die Bundesregierung teilt die in dem Brief des früheren Rechtsberaters im Sekre- tariat der Vereinten Nationen, Hans Corell, wiedergegebene Auffassung, dass die jüngere Staatenpraxis die Rechtsauffassung von Staaten illustriert, dass Aktivi- täten zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in Gebieten ohne Selbstregierung mit den Verpflichtungen des Staates, der die Verantwortung für diese Gebiete hat, unter der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen, wenn diese Aktivi- täten zum Wohl der Einwohner dieser Gebiete, für sie oder in Konsultation mit ihren Vertretern unternommen werden (s. Nummer 24 des zitierten Briefes).
b) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung die lokale Bevöl- kerung an den Erlösen aus der Rohstoffgewinnung beteiligt?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zu der Beteiligung der lokalen Bevölkerung an den Erlösen aus der Rohstoffgewinnung vor.
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
c) Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkun- gen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Rohstoffgewinnung in Westsahara auf die lokale Bevölkerung?
Zu den ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen der Rohstoffgewinnung liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Auf die Antworten zu den Fragen 29 und 30 wird verwiesen.
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Rohstoffabbau in Westsahara, und aus welchen Ländern stammen nach Kenntnis der Bun- desregierung die Unternehmen, die dort im Rohstoffabbau tätig sind?
Inwieweit profitiert die saharauische Bevölkerung aus Sicht der Bundes- regierung von den Rohstofferlösen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei der marokkanischen Regie- rung dafür ein, dass diese Erlöse öffentlich gemacht werden?
Welche Belege sind der Bundesregierung bekannt, die nachweisen, dass es Zahlungen an das Volk der Westsaharauis gibt?
Soweit der Bundesregierung bekannt, gewinnt das Unternehmen Phosboucraa aus dem in der Provinz Laâyoune gelegenen Tagebau Bou Craa jährlich rund
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 19 – Drucksache 17/13602
2 Millionen Tonnen an Phosphatgesteinen. Das Unternehmen gehört seit 2002 vollständig zur staatlichen marokkanischen Firma OCP (Office Chérifien des Phosphates).
Auf die Antwort zu Frage 40b wird verwiesen.
42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum „Plan Solaire“ von Marokko, insbesondere im Hinblick auf Projekte auf dem Gebiet West- saharas?
Der marokkanische Solarplan, der 2009 ausgerufen wurde, sieht vor, bis 2020 solare Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 2 000 Megawatt an fünf Stand- orten zu errichten. Davon liegen die Standorte Foum Al Ouad sowie Boujdour auf dem Gebiet der Westsahara.
43. Sind im Rahmen des Konzeptes der DESERTEC Foundation Projekte auf dem Gebiet der Westsahara geplant?
a) Wenn ja, wo?
b) Inwieweit werden dabei die Belange der lokalen Bevölkerung der Saharauis berücksichtigt?
c) Inwieweit sollen die Einnahmen der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen?
d) Inwieweit wird die völkerrechtliche Situation Westsaharas dabei be- rücksichtigt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt die Desertec-Industrie-Initiative keine Projekte auf dem Gebiet der Westsahara. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 26. April 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/1521 verwiesen.
44. Welche sonstigen Projekte im Bereich erneuerbare Energien außer der DESERTEC Foundation unterstützt die Bundesregierung oder die EU in der Westsahara?
Die Bundesregierung unterstützt keine Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in der Westsahara. Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Projekte der EU bekannt. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Bundes- regierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. April 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/5556 verwiesen.
45. Welche Erkenntnisse und welche Position hat die Bundesregierung zum Anfang 2012 von der Siemens Aktiengesellschaft (AG) angekündigten Windkraftwerk in Foum El Oued, das sich nicht auf marokkanischem, sondern auf westsahrauischem Gebiet befindet, und wie steht sie zu dem Vertragsabschluss der Siemens AG mit Marokko vor dem Hintergrund der Ansprüche, die Marokko auf das Gebiet erhebt, und des völkerrecht- lich umstrittenen Status der Westsahara?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseverlautbarungen der Siemens AG hinausgehenden Informationen hierzu vor. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
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46. Welche Auswirkungen hatten die politischen Ereignisse des sogenannten arabischen Frühlings im Jahr 2011 auf die politischen und gesellschaft- lichen Prozesse in und um Westsahara?
Die politischen Umbrüche des Arabischen Frühlings sind ein dynamischer Pro- zess, dessen volle Auswirkungen sich erst in den kommenden Jahren zeigen werden. Das Verhältnis zwischen Marokko und Algerien ist weiterhin zentral für die Lösung des Konflikts um die Westsahara. In dieser Frage haben sich die Positionen beider Länder nicht verändert. Marokko reagierte auf Proteste und Demonstrationen mit einer 2011 begonnenen Verfassungsreform; unter ande- rem wurde ein Nationaler Menschenrechtsrat eingerichtet. Dieser verfügt auch über zwei Büros in der Westsahara.
Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 51 wird verwiesen.
47. Aus welchen Gründen ist es nach Ansicht der Bundesregierung trotz die- ser einschneidenden Ereignisse in zahlreichen nordafrikanischen und ara- bischen Staaten nicht auch zu einem politischen Wandel in dem Gebiet Westsaharas gekommen?
Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen.
48. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der jungen Generation der Westsaharauis ein, und welche Erkenntnisse hat sie im Hinblick darauf, dass Vertreterinnen und Vertreter der jungen Generation angesichts der festgefahrenen Lage und empfundenen Ausweglosigkeit zunehmend die Option eines bewaffneten Widerstands diskutieren?
Die Situation der saharauischen Bevölkerung ist durch die langjährige Dauer des Westsahara-Konflikts sowie durch die vor Ort empfundene Perspektivlosig- keit geprägt. Inwieweit sich aus diesen Umständen ein konkretes Radikalisie- rungspotential ergibt, kann die Bundesregierung nicht einschätzen. Die Verbes- serung der Menschenrechtslage ist unabhängig von der Lösung des Konflikts von zentraler Bedeutung.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
49. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass angesichts die- ser Aussichtslosigkeit und der anhaltenden Repressionen durch Marokko Frente Polisario möglicherweise Verbindungen zu Organisationen wie Al-Qaida im islamischen Maghreb eingehen könnte, um so auf ihre Lage aufmerksam zu machen?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise auf Verbindungen zwi- schen der Polisario und Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) vor.
50. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Sicherheitslage in den Flüchtlingslagern der Westsaharauis, beispielsweise an der Grenze zu Algerien, verschlechtert hat vor dem Hintergrund, dass im vergange- nen Jahr Mitarbeiter einer spanischen Hilfsorganisation entführt wurden?
In den Flüchtlingslagern besteht für westliche Staatsangehörige seit längerem ein erhöhtes Risiko, von im Sahel agierenden Terrororganisationen entführt zu werden. Die AQM und andere Terrororganisationen finanzieren sich in erheb- lichem Umfang aus Lösegeldern. Von einer hohen Gefährdung insbesondere für
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westliche Staatsangehörige in der Region allgemein und auch in den Flüchtlingslagern muss weiterhin ausgegangen werden.
51. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass sich die Instabilität in der Region, insbesondere aufgrund der Situation in Mali und Libyen, auch auf das Gebiet der Westsahara ausbreitet?
Die Bundesregierung beobachtet die Sicherheitssituation in der Region auf- merksam. Zur zukünftigen Entwicklung der Situation in der Westsahara kann die Bundesregierung keine belastbaren Aussagen treffen.
52. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle Algeriens im Westsahara- Konflikt?
Algerien unterstützt die Position der Polisario und betrachtet den Westsahara- Konflikt als Dekolonisierungsproblem. Wie einige andere Staaten hat Algerien die sogenannte Demokratische Arabische Republik Sahara anerkannt. Algerien hat an den bisherigen neun Runden informeller Konsultationen im VN-Rahmen teilgenommen. Die Bundesregierung erkennt an, dass Algerien für die Lösung des Westsahara-Konflikts eine zentrale Rolle einnimmt. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung alle Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer friedlichen und ein- vernehmlichen Lösung des Westsahara-Konflikts zu gelangen.


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